Krisensituationen

Das Beispiel Deutsche Lichtmiete

Leitsätze:

In Krisensituationen immer 2-3 Referenzen zu den „empfohlenen“ bzw. antichambrierenden Anwälten und Beratern einholen, am besten auf die großen, auf Insolvenzen spezialisierte Anwaltskanzleien ausweichen (CMS Hamburg, Fieldfisher Düsseldorf, Grub Brugger Stuttgart usw.).

Rat bei Unternehmerkollegen abfragen – jeder Unternehmer, der schon einmal in einer existentiellen Krise war, hilft gerne.

Keine „kleinen“ Insolvenzverwalter, Start-Ups wie WallnerWeiss etc. anfragen, sondern versuchen, einen der etablierten durchzusetzen. Die, und nur die!, können ggf. das Unternehmen fortführen, haben erfahrene Restrukturierungsmanager an der Hand und sind auch bei den Banken (den sogenannten Work Out Abteilungen) bekannt. Das Beispiel Lichtmiete zeigt, wie ein Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse zu Lasten der Schuldner komplett vernichten kann- mehr kann man hier nachlesen!

Bei Bedarf stellen wir Kontakte her!

Speicherung und die Verarbeitung von Emails in inhabergeführten Unternehmen

In einem Verfahren (Deutsche Lichtmiete) in Oldenburg sind die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft der Meinung, dass Emails und Postfächer eines Unternehmens von einem Insolvenzverwalter ausgelesen und verwandt werden dürfen, selbst wenn private Mails in den Postfächern liegen. Nota bene: Wir reden hier nicht von einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung, sondern von einem unabhängig handelnden Insolvenzverwalter, der die Daten natürlich weitergeben kann. Auch den Datenschutzbeauftragten des Landes interessiert das herzlich wenig. Das ist zwar durch die DSGVO kaum gedeckt – aber wie immer siegt die Macht des Faktischen. Vermutlich erst recht wird die Staatsanwaltschaft bejahen, dass z.B. das Finanzamt auf diese Daten zugreifen darf.

Was sind die Lehren, die ein Unternehmer daraus ziehen sollte – zumindest ein mittelständischer?

1. Unternehmen sollten ihre Postfächer nie auf einem eigenen Server hosten oder hybrid verwalten.

2. Unternehmer sollten immer persönlich oder über einen ausschließlich ihm verpflichteten Berater die Zugangsdaten des Hosts verwalten, zumindest kennen und bei Bedarf sperren können. Allemal sollte das für ihre Konten gelten.

3. In einer Insolvenz und/oder einem Strafverfahren kann er dann selbst entscheiden, ob er die Postfächer übergeben möchte bzw. diese vorher noch einmal screenen, welche Daten er übergeben möchte.

4. Wer ganz sicher gehen möchte, der hostet die Daten in der Schweiz: Das einst hoch gelobte Datenschutzland Deutschland ist eher ein löchriger Käse geworden, in der Schweiz sind die Daten wesentlich sicherer vor fremden oder – wie in Oldenburg – vor unrechtmäßigen Zugriffen geschützt.

5. Unternehmer sollten immer einen separaten privaten E-Mail-Account haben, auf dem kritische Mails z.B. mit dem Steuerberater abgelegt werden. Das kann Fragen der persönlichen Einkommensteuer, ggf. einer Selbstanzeige, Vermögensverschiebungen, Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung etc. betreffen, also Fragen (und Antworten von Beratern), die in einer vorinsolvenzlichen Phase nicht unüblich sind.

Wir beraten Sie gerne bei der Migration Ihrer Postfächer und der Wahl einer geeigneten Strategie.

Der Fall „Lichtmiete“:

Die Deutsche Lichtmiete AG, Oldenburg, wurde mit einem Vermögensarrest am 8. Dezember 2021 der Staatsanwaltschaft Oldenburg in die Insolvenz gezwungen. Die Gründe für den Arrest – neben Ermittlungen zu einem vermutlichen Ponzi Betrug – liegen im Dunkeln, vermutlich wollte sich hier ein junger Staatsanwalt profilieren. Die Finanzierung des Unternehmens für das nächste Geschäftsjahr war gesichert – die Insolvenz ist also ausschließlich auf die Arreste der Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Heute, 1 1/2 Jahre nach Aufnahme der Ermittlungen und den Arresten, ist immer noch keine Anklage erhoben, es gibt noch nicht einmal einen dringenden Tatverdach – aber das Unternehmen ist abgewickelt. Der Unternehmer und seine Gläubiger haben erhebliche Vermögensverluste erlitten, es droht ein Totalschaden!

Im Zuge der Beschlagnahme haben sich bei dem Unternehmer sofort zwei Anwälte gemeldet und Hilfe angeboten. Neben einem stattlichen Anwaltshonorar haben sie die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter Weiss aus Dresden empfohlen. Letzterer war und ist mit dem Verfahren völlig überfordert, seine Berater haben aber die Masse – immerhin in der Obergesellschaft alleine 2 Mio. Euro, insgesamt fast 20 Mio. Euro – dermaßen geplündert, dass für die Obergesellschaft schon Massearmut angezeigt werden musste. Die Anwälte sind auch sofort von der Bildfläche wieder verschwunden, nachdem sie ihren „Kumpel“ als Insolvenzverwalter etabliert hatten.

Eine Fortführung wurde nie ernsthaft geprüft. Die Insolvenzverwaltung hat sofort auf die Zerschlagung des Unternehmens gesetzt und rd. 120 Arbeitsplätze vernichtet.

Ein Einzelfall? Mitnichten – fast ein übliches Vorgehen kleinerer insolvenzverwaltungen: Diese können Mittelständler und Unternehmen i.d.R. nicht abwickeln!

Sie können uns gerne völlig unverbindlich kontaktieren, wir rufen Sie zurück – und sprechen mit Ihnen vertraulich über die Situation! Unverbindlich!